Richtlinien Leerstand vom Land verabschiedet

Am 17. Mai 2022 hat nun die Landesregierung die „Richtlinien Leerstand“ samt Erhebungsbogen einheitlich für alle Gemeinden festgelegt. Dem ging das Pilotprojekt Leerstandsmanagement der Plattform Land voraus, in welchem in inzwischen 20 Gemeinden die Leerstände erhoben wurden bzw. werden. Diejenigen Gemeinden, welche die Leerstandserhebung bereits mit der Plattform Land durchgeführt haben, müssen den neuen Standard nicht rückwirkend anwenden, jedoch bei einer zukünftigen Erhebung berücksichtigen.