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3. Zukunftswerkstatt 2019: das Raumordnungsgesetz im Fokus

Die Veranstaltungsreihe „Zukunftswerkstatt Südtirol“ der Handelskammer Bozen hat den Zweck, wichtige Herausforderungen für die Zukunft Südtirols zu erkennen und zu diskutieren. Am Mittwoch, 10. Juli 2019, fand in der Zimmerei/Tischlerei Aster in Jenesien das Abschlusstreffen der Veranstaltungsreihe statt, bei dem es um die Ziele des neuen Raumordnungsgesetzes ging.

Lun, Aberer, Aster, Weber, Höllrigl, Romen(c) hkDas neue Landesgesetz Raum und Landschaft tritt mit 1. Januar 2020 in Kraft und wird die bestehenden Gesetze zur Raumordnung und zum Landschaftsschutz ablösen. Ziele der Reform sind unter anderem die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Eindämmung der Zersiedelung und des Flächenverbrauchs. Derzeit wird an den Durchführungsverordnungen zum Gesetz gearbeitet, berichtete Frank Weber, Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege der Autonomen Provinz Bozen.

In sieben Pilotgemeinden (Kurtatsch, Klausen, Corvara, Ratschings, Welschnofen, Lana und Taufers im Münstertal) wird zurzeit das sogenannte Gemeindeentwicklungsprogramm erarbeitet, das in Zukunft das strategische Planungsinstrument der Gemeinde wird. Der Erstellungsprozess ist aufwendig: Unter Beteiligung von Bürger/innen und Verbänden erarbeiten die Gemeinden einen Entwurf. Als Basis dienen dabei zahlreiche Analysen wie zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung, Mobilitäts- und Tourismuskonzepte und die Abgrenzung des Siedlungsgebietes. Der Entwurf wird von der Landeskommission für Raum und Landschaft geprüft, erst vom Gemeinderat und anschließend von der Landesregierung genehmigt. Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen auch die restlichen Gemeinden ein solches Dokument vorlegen.

Zur Erstellung des Entwicklungsprogramms ist auch eine Leerstandserhebung notwendig, erklärt Ulrich Höllrigl, Geschäftsführer der Plattform Land. Dabei ermitteln die Gemeinden die bestehenden Leerstände und Baulücken im Gemeindegebiet, um sie möglichst wieder einer Nutzung zuzuführen. Das bildet eine weitere Möglichkeit, den Flächenverbrauch in Zukunft zu reduzieren und Ortskerne zu beleben.

Der Generalsekretär der Handelskammer, Alfred Aberer, betont: „Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die neue Raumordnungsregelung zu einer Vereinfachung der bürokratischen Abläufe führt und die Verfahren in angemessener Zeit abgewickelt werden können.“

Die diesjährige Veranstaltungsreihe wird in Zusammenarbeit mit der Plattform Land realisiert.

Im Bild von links nach rechts: Georg Lun, Direktor des WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung; Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen; Albert Aster, Geschäftsführer der Aster GmbH; Frank Weber, Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege; Ulrich Höllrigl, Geschäftsführer der Plattform Land und Paul Romen, Bürgermeister der Gemeinde Jenesien.

Bildnachweis: Handelskammer Bozen

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