2. Zukunftswerkstatt 2019: Siedlungsgrenzen und Baukommissionen im neuen Raumordnungsgesetz

Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltungsreihe „Zukunftswerkstatt Südtirol“ der Handelskammer Bozen, welche in Zusammenarbeit mit der Plattform Land realisiert wird, stehen das neue Raumordnungsgesetz und dessen Neuerungen für die Südtiroler Unternehmen. Am 9. Juli fand im BASIS Innovations- und Gründerzentrum in Schlanders das zweite Event statt, wobei der Schwerpunkt auf der Einführung der Siedlungsgrenzen lag.

Publikum (c) hk_2Mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft, das mit 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird die Raumordnung und der Landschaftsschutz in Südtirol neu geregelt. Ziele des Gesetzes sind unter anderem die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Eindämmung der Zersiedelung und des Flächenverbrauchs.

In diesem Zusammenhang sieht die Reform auch eine Erhebung der bestehenden Leerstände in allen Südtiroler Gemeinden vor. Ulrich Höllrigl, Geschäftsführer der Plattform Land, erklärt, dass es beim Leerstandsmanagement um die verantwortungsvolle Nutzung des begrenzten Raums geht. Dies bietet den Gemeinden einen langfristigen Gestaltungsspielraum. Ein Pilotprojekt zum Leerstandsmanagement wurde bislang in fünf Gemeinden durchgeführt und wird nun auf weitere Gemeinden ausgeweitet.

Das Landesgesetz Raum und Landschaft fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege der Autonomen Provinz Bozen. Der Ressortdirektor Frank Weber sprach als Hauptreferent des Abends über die Festlegung des Siedlungsgebietes und die Neuregelung der Baukommissionen. Unter Einbeziehung von Bürger/innen und Verbänden grenzen die Gemeinden künftig das Siedlungsgebiet ab, in dem die Bebauung verdichtet und neues Bauland ausgewiesen werden kann. Das Bauen außerhalb der Siedlungsgrenzen wird somit zur Ausnahme: Hier können nur Wirtschaftsgebäude für die Landwirtschaft, Tourismuszonen sowie Speise- und Schankbetriebe in Skigebieten geschaffen werden. Der Bauherr hat in Zukunft außerdem die Möglichkeit, sein Projekt bei einem sogenannten Baugespräch zu erklären und einen Lokalaugenschein zu verlangen, bei dem sich die Baukommission vor Ort selbst ein Bild vom Projekt machen kann.

Die Einführung der Siedlungsgrenzen zielt auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Zersiedelung ab. Wichtig ist dabei, dass diese Neuerung die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen nicht einschränkt und ihnen auch weiterhin Wachstumsmöglichkeiten geboten werden“, unterstreicht Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Im Bild oben von links nach rechts: Georg Lun, Direktor des WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung; Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen; Ulrich Höllrigl, Geschäftsführer der Plattform Land; Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindeverbandes; Dieter Pinggera, Bürgermeister der Marktgemeinde Schlanders; Hannes Götsch; Projektleiter beim BASIS Innovations- und Gründerzentrum; Frank Weber, Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege und Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.

Bildnachweis: Handelskammer Bozen